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FAQ Corona

Ist eine Anreise aktuell möglich?

Unser Campingplatz ist geöffnet. Für Ihre Anreise ist kein 3-G-Nachweis mehr erforderlich Es gelten die aktuellen Basis-Schutzmaßnahmen. Eine medizinische Maske muss weiterhin im ÖPNV getragen werden. Nicht zuletzt aus Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Gästen sowie zur Aufrechterhaltung unserer Betriebsabläufe möchten wir Sie bitten, in allen Innenräumen weiterhin eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen.

Wo finde ich auf Usedom und in der Umgebung Testzentren?

Eine aktuelle Übersicht über aktive Testzentren finden Sie unter Corona Schnelltests Usedom


Stornierungen

Ich habe für einen Zeitraum gebucht und bereits angezahlt, für den es behördliche Einschränkungen (Übernachtungsverbot, Einreiseverbot usw.) gibt. Was passiert, wenn ich nicht anreisen kann?

Sobald es zu behördlichen Anordnungen kommt, die eine Übernachtung auf unserem Campingplatz nicht möglich machen, nehmen wir mit allen Gästen, die für diesen Zeitraum gebucht haben, Kontakt auf. Die Buchung wird von uns kostenlos storniert, die bereits geleistete Anzahlung wird entweder erstattet oder kann für einen späteren Aufenthalt als Guthaben genutzt werden.

Ich habe für einen Zeitpunkt gebucht, für den aktuell noch keine Einreisebeschränkungen gelten und möchte stornieren. Was passiert mit meiner Anzahlung?

In diesem Fall gelten unsere allgemeinen Stornierungsbedingungen. Diese finden Sie sowohl in unseren AGBs als auch auf unserer Buchungsbestätigung.

 

Was passiert mit meiner Anzahlung, wenn ich einer behördlichen Anordnung wie Ausgangssperre oder Quarantäne unterliege? 

In diesem Fall bieten wir eine kostenlose Umbuchung zu einem anderen Reisetermin bzw. eine Gutschrift des Anzahlungsbetrages auf Ihr Guthabenkonto an. Bitte senden Sie uns dafür eine Bestätigung des Gesundheitsamtes über die verhängte Quarantänemaßname zu. Eine Rückzahlung der Anzahlung ist nur abzüglich der vertraglich festgelegten Stornierungskosten möglich.

Was passiert, wenn während meines Aufenthaltes ein Beherbergungsverbot ausgesprochen wird?

Wenn das Verbot touristischer Übernachtungen in Kraft tritt und es keine Sonderreglungen für bereits angereiste Gäste gibt, müssen Sie abreisen. Bereits bezahlte Leistungen, die durch die vorzeitige Abreise nicht mehr genutzt werden können, erstatten wir Ihnen entweder als Rückzahlung oder als Guthaben für einen erneuten Aufenthalt bei uns. Mögliche Zusatzkosten durch die vorzeitige Abreise können wir nicht erstatten.

Eine Beherbergung von Gästen ist verboten, es sei denn, ich kann einen gültigen negativen Corona-Test vorweisen. 

Sollten Sie aus persönlichen Gründen keinen Corona-Test durchführen wollen oder aus diesem Grund ihren Aufenthalt stornieren, gelten unsere allgemeinen Stornierungsbedingungen. 

Allgemeine Verhaltenshinweise

  • Achten Sie in den Gebäuden auf die Abstandsregeln und Personenbegrenzungen.

  • Sollten alle Wasch- und Duschkabinen in den Sanitärräumen belegt sein warten Sie bitte außerhalb des Gebäudes unter Einhaltung der Abstandsregeln.

  • Nutzen Sie, soweit möglich, die sanitären Einrichtungen in Ihren Fahrzeugen.

  • Sollten bei Ihnen während Ihres Aufenthaltes typische Symptome einer Corona-Infektion auftreten, begeben Sie sich bitte umgehend in Isolation und informieren Sie uns telefonisch. In Absprache mit dem Gesundheitsamt werden wir die notwendigen Maßnahmen umsetzen.

  • Bei coronatypischen Symptomen ohne medizinische Abklärung bitten wir Sie, von einer Anreise abzusehen.

  • Helfen Sie mit bei der Kontaktnachverfolgung und nutzen Sie die Corona-Warn-App.

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Storno Corona
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